Das erste für den Vertrieb entwickelte Multiplasan Produkt war die Kräutermischung A10 für Tiere.
Nach dem 2. Weltkrieg traten im Allgäu Tierkrankheiten wie die Maul- und Klauenseuche auf, die die Landwirte oft in ihrer Existenz bedrohten. Zudem war die tierärztliche Versorgung noch nicht flächendeckend sichergestellt.
Multiplasan M A10 wurde mit dem Ansinnen entwickelt, das Immunsystem der Tiere zu stärken und so zur Prävention gegen Erkrankung beizutragen. Anzeigen in Informationsschriften für Landwirte bewarben das Produkt, das zu Beginn im Direktvertrieb an Allgäuer Landwirte verkauft wurde. Unter den anfänglich skeptischen Landwirten sprach sich die Wirksamkeit des Produkts schnell herum, so dass sich die Zahl der Abnehmer schnell vergrößerte.
Anzeige in einem Bauernblatt
Zu dieser Zeit gab es noch kein Rechtsmittel, um die Rezeptur von Multiplasan A10 zu schützen. Dr. Edwin Nagelstein, der bereits Patente auf Innovationen in der Herstellung von Industriegütern innehatte, versuchte, anstelle der Rezeptur selbst, zumindest das Verfahren zur Herstellung von A10 patentieren zu lassen.
Erst einige Jahre später war es schlussendlich möglich, das Multiplasan A10 als Veterinär-Arzneimittel zuzulassen und so die Rezeptur zu schützen.
Der frühe Versuch einer Pantentanmeldung zum Schutz der Rezeptur
Befragt nach ihrer Erfahrung beim Einsatz von A10 berichteten viele Landwirte, dass sie nach einem erfolgreichen Test im Stall das Produkt inzwischen auch selbst zu sich nahmen.
Auf diese Anregung hin entwickelte Dr. Nagelstein auf den menschlichen Organismus zugeschnittene Rezepturen, die eine Zulassung als Arzneimittel erhielten. Das Arzneimittelrecht erlaubte die Angabe der zugehörigen Indikationen und Anwendungsgebiete auf den Produktverpackungen.
Historische Verpackung des A10 für Tiere
Alle Multiplasan Produkte waren als apothekenpflichtige Arzneimittel eingestuft. Wurden sie einem Patienten von seinem Arzt verschrieben, so übernahm seine Krankenkasse die Kosten für die Produkte.
Durch die 2003 erfolgte Änderung des Arzneimittelrechts wurden Vielstoffgemische aus Naturkräutern von der Zulassung als Arzneimittel ausgeschlossen. Die Multiplasan Produkte werden seitdem als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben, unter neuen Namen und geänderten Verpackungen.
Historische Verpackung Multiplasan H33
Als Hersteller dürfen wir seitdem keine gesundheitsbezogenen Aussagen mehr zu unseren Produkten tätigen.
Unabhängig von ihrer Kategorisierung oder äußeren Erscheinung blieb die Zusammensetzung unserer Produkte im wesentlichen unverändert. Ebenso unverändert ist das teilweise über Generationen aufgebaute Vertrauen unserer Kunden in unsere Kräuterprodukte.
Links Multiplasan H33 - als Arzneimittel im Handel, rechts Mineralstoffkomplex 33 - als Nahrungsergänzungsmittel im Handel